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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Work & Sleep BOARDINGHOUSE Mannheim

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von BOARDINGHOUSE-Zimmern zur Beherbergung, die zwischen Work & Sleep Boardinghouse Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed Suat Dedeoglu (im folgenden „Work & Sleep" genannt) mit Dritten (im folgenden „Gast" genannt) abgeschlossen werden. Diese AGB´s geltend auch für alle Weiteren, für den Gast von Work & Sleep erbrachten Lieferungen und Leistungen des BOARDINGHOUSES Mannheim (Gastaufnahmevertrag)
  2. Diese AGB´s geltend ausschließlich. Von diesen AGB`s abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes oder Dritten finden nur dann Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Zustand und die Ausstattung des Apartments gemäß Beschreibung des BOARDINGHOUSES sind Bestandteil des Mietvertrages, die der Kunde als vertragsgemäß anerkennt.

§2 Reservierungen / Vertragsabschluss

  1. Der Gast bietet mit Vornahme der Reservierung den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des reservierten Zimmers erhält der Gast von Work & Sleep eine Reservierungsbestätigung. Erst mit der Bestätigung durch Work & Sleep kommt ein Gastaufnahmevertrag zwischen Work & Sleep und dem Gast zustande.
  2. Die Angebote von Work & Sleep im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Work & Sleep kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
  3. Es besteht für den Gast kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistungen in einem bestimmten Zimmer. Work & Sleep behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu bestimmen.
  4. Vertragspartner sind das BOARDINGHOUSE Work & Sleep und der Gast. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er Work & Sleep gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag. Der Gast erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtung gegenüber Work & Sleep an.

§3 Übernachtungspreise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Work & Sleep ausgewiesenen Preise. Diese sind Bruttogesamtpreise und schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer, Gebühren und Abgaben mit ein. Nicht enthalten sind eventuelle lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, u.a. Kurtaxe etc..
  2. Sollten sich Änderung oder wirksame Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben ergeben, behält sich Work & Sleep vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird die Erhöhung erst weitergegeben, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung und Vertragsanpassung) 4 Monate überschreitet.

§4 Zahlungsbedingungen

  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsleistung ist durch den Gast ausnahmslos, spätestens bei Anreise im BOARDINGHOUSE im Voraus zu bezahlen. Sollte der Gast Verlängerungen buchen, sind auch diese für die weitere Zeit im Voraus zu leisten. Dies gilt auch für eventuelle zusätzliche Leistungen, die der Gast in Anspruch nimmt. Diese sind unmittelbar im Voraus zu leisten.
  2. Eine Aufrechnung des Gastes ist mit Ausnahme von unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
  3. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Bargeld in EURO, EC-Karte, Mastercard, Visacard akzeptiert.
  4. Work & Sleep ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

§5 Stornofristen – Rücktritt

  1. Die durch Work & Sleep garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast die Zahlung der Übernachtungsdienstleistungen/EN vollumfänglich geleistet hat. Eine Garantie der Reservierung kann nicht kostenfrei storniert werden. Work & Sleep behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show). Liegen mehrtätige garantierte Reservierungen vor, werden bei Nichtanreise alle Folgenächte inklusive der zweiten Nacht storniert. Dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
  2. Einfache, nicht garantierte Reservierungen, d.h Reservierungen die mangels Zahlung durch den Gast noch nicht garantiert sind, geltend jeweils eine Stunde. Nach einer Stunde verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei, so dass Work & Sleep berechtigt ist, das einfach reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten.
  3. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht ebenfalls kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Work & Sleep behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn es Work & Sleep nachweislich nicht gelingt, dass gebuchte Zimmer weiter zu vermieten.

§6 Bereitstellung reservierter Zimmer

  1. Die reservierten Zimmer stehen dem Gast jederzeit im 24-Stundenservice des Anreisetages und bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Für Abreisen, die nach 12:00 Uhr erfolgen, ist der volle Tagespreis des Zimmers zu leisten.
  2. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung durchzuführen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen.

§7 Rücktritt / Kündigung seitens Work & Sleep

  1. Work & Sleep ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes -auch fristlos- zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
    • höhere Gewalt oder andere von Work & Sleep nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • der Gastaufnahmevertrag unter irreführenden oder falschen Angaben bzw. Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
    • die Vorauszahlung des Gastes aus Gründen, die Work & Sleep nicht zu vertreten hat, storniert wurden oder aus sonstigen Gründen nicht zur Zahlung gelangten;
    • wenn Work & Sleep Gründe zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Work & Sleep bzw. der Gäste, Mitarbeiter oder Dritten in der Öffentlichkeit gefährden kann;
    • wenn ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
  2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Dies gilt ebenfalls bei einem Verstoß gegen die Nutzung des BOARDINGHOUSES zu einem anderen als dem Beherbergungszweck. Bei berechtigtem Rücktritt von Work & Sleep entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz. Bei Schadensersatzansprüchen von Work & Sleep gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§8 Haftung von Work & Sleep / Diebstahl durch den Gast

  1. Work & Sleep haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung erstreckt sich im nicht leistungstypischen Bereich lediglich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
  2. Sollten an den Leistungen von Work & Sleep Störungen oder Mängel auftreten, wird Work & Sleep bei entsprechender Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hin bemüht sein, unmittelbar für Abhilfe zu sorgen.
  3. Work & Sleep übernimmt für eingebrachte Sachen, seien es Geld, Wertpapiere und/oder Kostbarkeiten bzw. Wertgegenstände grundsätzlich keinerlei Haftung.
  4. Wird dem Gast ein Stellplatz im Bereich des BOARDINGHOUSE-Parkplatzes, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
  5. Eventuelle Fundsachen werden nur auf Anfrage und nach vorheriger Kostenerstattung nachgesandt. Im Übrigen werden Fundsachen nicht länger als 6 Monate aufbewahrt.
  6. Alle Ansprüche gegenüber Work & Sleep verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  7. Eingang von Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes behandelt.
  8. Sollte sich herausstellen, dass ein Gast einen Diebstahl, auch an geringwertigen Sachen, am Eigentum von Work & Sleep begeht, erfolgt ausnahmslos und unmittelbar Strafanzeige. Für jedes Vergehen hat der Gast darüber hinaus eine Vertragsstrafe von EUR 200,00 zu leisten.

§9 Beendigung des Gastaufnahmevertrages

  1. Am vertraglich vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer an Work & Sleep spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Work & Sleep über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Appartements den vollen Listenpreis in Rechnung stellen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, mit einem Beauftragten von Work & Sleep eine Zimmerabnahme und Übergabe am Tag der Abreise durchzuführen.

§10 Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränke untersagt. Snacks dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereichs (Lounge) eingenommen werden. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.

§11 Nichtrauchen im BOARDINGHOUSE

  1. Work & Sleep ist grundsätzlich ein ausschließliches Nichtraucher-BOARDINGHOUSE. Es ist daher untersagt, in den Räumlichkeiten unseres BOARDINGHOUSES, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern, zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Work & Sleep das Recht, vom Gast als Schadensersatz einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen.
  2. Bei widerrechtlicher Handlung oder Manipulation wie das Auslösen von Rauchmeldern, dem Haus-Feueralarm, der Brandmeldeanlage oder weiterer Einrichtungen sowie missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr behält sich Work & Sleep vor, Schadensersatz zu verlangen.

§12 Haustiere

Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Work & Sleep. Wünscht der Gast ein Haustier mitzubringen, ist dies vorab bekannt zu geben, insbesondere ist die Art, Gattung und Größe des Haustieres genau anzugeben.

Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde dürfen zu jederzeit mitgeführt werden.

§13 Internet und sonstige technische Einrichtungen

Der Gast ist bei Nutzung des Internetprotals sowie aller sonstiger technischer Einrichtungen von Work & Sleep selbst verantwortlich. Bei einem schuldhaften Rechtsverstoß hat er Work & Sleep von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

§14 Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/Eventzeiten

Bei Gruppenbuchungen von mehr als zehn Zimmern und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen von Work & Sleep ergeben.

§15 Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://ws-boardinghouse.de/datenschutz

§16 Schlußbestimmungen

  1. Änderungen und / oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und können nur einvernehmlich getroffen werden. Auch ein eventueller Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind von vorn herein unwirksam.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Vermögen ist, Mannheim.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Work & Sleep Boardinghouse Mannheim / Dannstadter Str. 6-8 / D-68199 Mannheim / info@ws-boardinghouse.de